Bava Batra 100

Kapitel 100

א שניהם ישנן בדין יום או יומים זה מפני שהוא תחתיו וזה מפני שהוא כספו ומספקא ליה אי קנין פירות כקנין הגוף דמי אי לאו כקנין הגוף דמי וספק נפשות להקל
1 bei beiden habe das Gesetz von einem oder zwei Tagen Geltung, bei dem einen, weil er in seinem Besitze ist, und beim anderen, weil er sein Eigentum ist; ihm ist es zweifelhaft, ob der Besitz der Früchte dem Besitze des Kapitals gleiche oder nicht, und in einem Zweifel bei Todesstrafsachen ist erleichternd zu entscheiden.
ב רבי אלעזר אומר שניהם אינן בדין יום או יומים זה לפי שאינו תחתיו וזה לפי שאינו כספו
2 R. Elea͑zar sagt, bei beiden habe das Gesetz von einem oder zwei Tagen keine Geltung, bei dem einen, weil er nicht in seinem Besitze ist, und bei dem anderen, weil er nicht sein Eigentum ist.
ג ואמר רבא מאי טעמא דרבי אלעזר אמר קרא (שמות כא, כא) לא יוקם כי כספו הוא כספו המיוחד לו:
3 Hierzu sagte Raba: Was ist der Grund R. Elea͑zars? Die Schrift sagt:<i>er</i> <i>soll nicht bestraft werden</i>, <i>denn er ist sein Eigentum</i>, sein Eigentum, das ausschließlich ihm gehört.
ד ולא לאיש חזקה בנכסי אשתו: והאמר רב אשת איש צריכה למחות במאן אילימא באחר והאמר רב אין מחזיקין בנכסי אשת איש אלא לאו בבעל
4 Hat denn der Mann kein Ersitzungsrecht an den Gütern seiner Frau, Rabh sagte ja, eine Ehefrau müsse Einspruch einlegen; gegen wen, wollte man sagen gegen einen Fremden, so sagte ja Rabh, man könne die Güter einer Ehefrau nicht ersitzen, doch wohl gegen ihren Mann!?
ה אמר רבא לעולם בבעל וכגון שחפר בה בורות שיחין ומערות
5 Raba erwiderte: Tatsächlich gegen ihren Mann, und zwar in dem Falle, wenn er da Gruben, Graben und Höhlen gegraben hat. –
ו והאמר רב נחמן אמר רבה בר אבוה אין חזקה לנזקין
6 R. Naḥman sagte ja aber im Namen des Rabba b. Abuha, es gebe keine Ersitzung durch Beschädigung!? –
ז אימא אין דין חזקה לנזקין
7 Lies: bei Beschädigung hat das Gesetz von der Ersitzung keine Geltung.
ח אי בעית אימא לאו איתמר עלה רב מרי אמר בקוטרא רב זביד אמר בבית הכסא
8 Wenn du aber willst, sage ich: hierzu wurde ja gelehrt: R. Mari erklärte, dies gelte nur vom Rauche, und R. Zebid erklärte, nur von einem Aborte. –
ט רב יוסף אמר לעולם באחר וכגון שאכלה מקצת חזקה בחיי הבעל ושלש לאחר מיתת הבעל מיגו דאי בעי אמר ליה אנא זבינתה מינך כי א"ל נמי את זבינתה ליה וזבנה ניהלי מהימן
9 R. Joseph erwiderte: Tatsächlich gegen einen Fremden, und zwar wenn er es einen Teil der Ersitzungsjahre bei Lebzeiten des Ehemannes und drei nach dem Tode des Ehemannes genießbraucht hat. Wenn er wollte, könnte er sagen: ich habe es von dir gekauft, somit ist er auch glaubhaft, wenn er sagt: du hast es ihm und er hat es mir verkauft.
י גופא אמר רב אין מחזיקין בנכסי אשת איש
10 Der Text. Rabh sagte: Die Güter einer Ehefrau kann man nicht ersitzen;